Allgemeine Geschäftsbedingungen HOCH WERK
„Es gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.“
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
HOCH WERK STUDIOS – Sabrina Hochstetter Leonberger Straße 34, 70839 Gerlingen E-Mail: info@hoch-werk.de Telefon: 0152 24750455 Stand: Oktober 2025 ________________________________________
1. Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen HOCH WERK STUDIOS (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) im geschäftlichen Verkehr. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie werden von HOCH WERK STUDIOS ausdrücklich schriftlich bestätigt. (2) HOCH WERK STUDIOS arbeitet grundsätzlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertrag mit Verbrauchern (§ 13 BGB) wird in der Regel nicht geschlossen. In begründeten Einzelfällen – etwa bei Neugründer:innen oder Selbständigen in der Vorgründungsphase, die noch kein Gewerbe angemeldet haben, den Auftrag jedoch im Hinblick auf eine geplante gewerbliche Tätigkeit erteilen – kann HOCH WERK STUDIOS den Auftrag ausnahmsweise auch mit Privatpersonen abschließen. In diesen Fällen gelten die vorliegenden AGB sinngemäß. (3) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. ________________________________________
2. Vertragsgegenstand (1) HOCH WERK STUDIOS erbringt kreative, digitale und beratende Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, Branding, Corporate Design, Grafikdesign, Fotografie, Bildbearbeitung, Videoproduktion, Social-Media-Betreuung, Marketing sowie – sofern vereinbart – Hosting-, Wartungs- und Domainservices. (2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Projektvereinbarung. (3) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB, nicht um Werkleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Umsatzsteigerung, Reichweite, Klickzahlen) wird nicht geschuldet. ________________________________________
3. Vertragsschluss (1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich oder elektronisch bestätigt und die Agentur die Annahme erklärt. (2) Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags nach Vertragsschluss bedürfen der Textform und werden gesondert berechnet. (3) (3) HOCH WERK STUDIOS ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte freie Mitarbeiter:innen, Freelancer:innen, Coaches oder Subunternehmer:innen einzusetzen. Diese handeln selbstständig und eigenverantwortlich. Ein Vertragsverhältnis zwischen diesen Dritten und dem Kunden kommt nicht zustande.
Coaching-, Beratungs- oder Mentoring-Leistungen stellen eine unterstützende, prozessorientierte Dienstleistung dar. Ein bestimmter Erfolg oder ein konkretes Ergebnis wird nicht geschuldet. Die Umsetzung der Inhalte und Empfehlungen liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. ________________________________________
4. Preise und Zahlungsbedingungen (1) Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot genannten Honorar. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. (2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto nach Rechnungsstellung fällig. Bei größeren Projekten kann HOCH WERK STUDIOS Abschlagszahlungen (z. B. 50 % bei Auftragserteilung, 50 % nach Fertigstellung) verlangen. (3) Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Agentur berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich auszusetzen. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. (4) Bei wiederholtem Zahlungsverzug oder Nichtzahlung kann HOCH WERK STUDIOS den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz geltend machen. ________________________________________
5. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten (1) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen, Inhalte, Daten und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend. (2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, kann HOCH WERK STUDIOS nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die bis dahin entstandenen Aufwendungen berechnen. (3) Bei kreativen Leistungen (z. B. Design, Konzept, Text, Foto, Video) sind zwei Korrekturschleifen im Angebot enthalten. Weitere Anpassungen werden nach dem jeweils gültigen Stundensatz berechnet. ________________________________________
6. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte (1) Alle gelieferten oder erstellten Werke, Entwürfe, Daten und Dateien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HOCH WERK STUDIOS. (2) Erst nach vollständiger Bezahlung gehen die vereinbarten Nutzungsrechte auf den Kunden über. Diese Rechte sind – sofern nicht anders vereinbart – zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt und gelten ausschließlich für den eigenen Gebrauch des Kunden. (3) Eine Weitergabe, Änderung oder anderweitige Verwendung durch Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur. (4) HOCH WERK STUDIOS behält sich das Recht vor, erstellte Werke als Referenzen oder zu Werbezwecken (z. B. auf der Website, in sozialen Medien oder im Portfolio) zu nutzen, sofern der Kunde der Nutzung nicht ausdrücklich widerspricht. ________________________________________
7. Lieferung, Termine und Abnahme (1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Bei unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Krankheit, technische Störungen, höhere Gewalt) verlängern sich Fristen angemessen. (2) Nach Lieferung ist der Kunde verpflichtet, die erbrachte Leistung innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen und schriftlich abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. ________________________________________
8. Stornierung und Rücktritt (1) Bei Stornierung oder Rücktritt werden die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits angefallene Aufwände anteilig berechnet. Bereits begonnene oder abgeschlossene Arbeiten sind vollständig zu vergüten. (2) HOCH WERK STUDIOS kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, sich im Zahlungsverzug befindet oder andere wesentliche Vertragspflichten verletzt. ________________________________________
9. Haftung (1) HOCH WERK STUDIOS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (2) Für sonstige Schäden haftet die Agentur nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde; in diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die von ihm gelieferten Inhalte (Texte, Fotos, Marken etc.) frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt HOCH WERK STUDIOS von allen Ansprüchen Dritter insoweit frei. ________________________________________
10. Daten, Dateien und Archivierung (1) Die Herausgabe offener oder bearbeitbarer Dateien (z. B. PSD, AI, InDesign) erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung. (2) HOCH WERK STUDIOS sichert die im Rahmen eines Projekts erstellten Daten und Dateien für die Dauer von einem Jahr nach Projektabschluss. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine längere Speicherung oder ein kostenpflichtiges Backup wünscht. (3) Eine dauerhafte Archivierungspflicht besteht nicht. ________________________________________
11. Datenschutz und Kontaktaufnahme (1) HOCH WERK STUDIOS verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den nationalen Datenschutzgesetzen. Näheres ist der Datenschutzerklärung unter www.hoch-werk.de/datenschutz zu entnehmen. (2) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Agentur ihn im Rahmen der Vertragsabwicklung, Projektbetreuung oder Nachbetreuung per E-Mail oder Telefon kontaktieren darf. ________________________________________
12. Rechte an Arbeitsergebnissen und Drittnutzung HOCH WERK STUDIOS bleibt Inhaber aller Rechte an Konzepten, Entwürfen, Gestaltungen, Fotografien, Videos, Texten und Grafiken, soweit diese nicht ausdrücklich an den Kunden übertragen wurden. Eine Nutzung über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung. ________________________________________ 13. Leistungsunterbrechung bei Verzug oder Pflichtverletzung Bei Zahlungsverzug oder wiederholter Verletzung von Mitwirkungspflichten kann HOCH WERK STUDIOS die Leistungserbringung vorübergehend einstellen, bis der Kunde die Verpflichtungen erfüllt. Die vereinbarten Fristen verlängern sich entsprechend. ________________________________________
14. Co-Working, Schreibtisch-Untermiete und Besprechungsräume Die Nutzung von Arbeitsplätzen (insbesondere die Untermiete einzelner Schreibtische) sowie die Anmietung von Besprechungs- oder Meetingräumen im Rahmen des Co-Working-Angebots von HOCH WERK STUDIOS erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines gesonderten, schriftlichen Miet- bzw. Nutzungsvertrags. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf diese Leistungen nur Anwendung, soweit dies im jeweiligen Miet- oder Nutzungsvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Maßgeblich für Rechte und Pflichten der Parteien sind vorrangig die Regelungen des jeweiligen gesonderten Vertrags. ________________________________________

15. Schlussbestimmungen (1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gerlingen, sofern gesetzlich zulässig. (3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
HOCH WERK STUDIOS Leonberger Straße 34 70839 Gerlingen
Alle Leistungen werden durch die HOCH WERK STUDIOS erbracht. Es gelten unsere AGB und Datenschutzbestimmungen.
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